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ff-webdesigner Webdesignvertrag / Webdesign-Werkvertrag

Das Aufgabenfeld von Webdesignern hat sich in den letzten Jahren sehr stark diversifiziert. Wir erstellen ihnen daher für jedes Projekt einen individuellen Webdesign-Werkvertrag. Untenstehend finden sie lediglich allgemeine Aufgaben / Pflichten.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

wird individuell für Sie erstellt.

§ 2 Pflichten des Webdesigners

(1) Der Webdesigner verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Web-Site im HTML-Format herzustellen und diese dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben oder auf den bereitgestellten Webspace hochzuladen. (2) Bei der Neuerstellung einer WebSite erbringt der Webdesigner seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 – 5. (3)Konzeptphase: Der Webdesigner erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Web-Site. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Plazierung von Links und – soweit vereinbart – die Einbindung eines E-Mail Fensters. (4)Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt der Webdesigner eine Basisversion der Web-Site auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muß die Struktur der Web-Site erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden. (5)Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Webdesigner die Endversion der Web-Site. (6) Der Webdesigner verpflichtet sich, die Web-Site aufwärtskompatibel zu folgenden Browsern und Bildschirmauflösungen zu optimieren: (Genaue Optimierungsregeln werden individuell je Auftrag erstellt). Die Testphase läuft ausschliesslich auf PC-Ebene ab. Kontrolle auf Apple gegen Aufpreis. (8) Der Webdesigner verpflichtet sich, den vom Kunden vorgegebenen Kostenrahmen für die Erstellung der WebSite einzuhalten. Er erbringt zwei zunehmend genauere Kostenschätzungen. Die erste erfolgt während der Konzeptphase und garantiert die Gesamtkosten in einem Bereich von +/- 25%. Die zweite erfolgt vor der Herstellungsphase und garantiert die Gesamtkosten in einem Bereich von +/- 10%. Änderungswünsche am Konzept nach dem durch den Kunden freigegebenen Entwurfsstand sind von den obigen Regelungen des Punktes (8) ausgeschlossen.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Verantwortlich für die Lieferung des für die WebSite relevanten Ausgangsmaterials ist der Kunde, mit Ausnahme von: ____________________ (2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, mit Ausnahme der oben genannten vom Webdesigner zu beschaffenden Ausgangsmaterialien. (3) Der Kunde wird dem Webdesigner die einzubindenden Texte in digitaler Form zur Verfügung stellen. (4) Der Kunde wird dem Webdesigner Bilddateien in beliebigem Dateityp digital zu Verfügung stellen. (5) Der Kunde wird dem Webdesigner die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen. (6) Sobald der Webdesigner ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben. (7) Nach Erstellung einer Basisversion der Web-Site durch den Webdesigner, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben. (8) Mehraufwendungen, die daraus entstehen, daß der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist werden mit dem unter §6 Punkt 4 aufgeführten Stundensatz vergütet.

§ 4 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Web-Site ist der Webdesigner verpflichtet, dem Kunden die Web-Site auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen. Wenn vereinbart, wird die WebSite ins WWW auf einen bereitgestellten Server hochgeladen. Der Kunde ist zur Abnahme der Web-Site verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen entspricht. (2) Während der Herstellungsphase ist der Webdesigner berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Web-Site zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Web-Site den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 5 Urheberrechte und Verwertungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte erst, wenn der Webdesigner dem Kunden die WebSite auf einem Datenträger übergeben oder auf den bereitgestellten Server hochgeladen hat und der Kunde die gemäß § 6 geschuldete Vergütung vollständig an den Webdesigner entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß § 6 vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Webdesigner. (2) An geeigneten Stellen werden in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung des Webdesigners aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

§ 6 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren folgenden Pauschalvergütung, Einzelleistungsvergütung und / oder Stundenvergütung: (2) Der Kunde zahlt dem Webdesigner eine Pauschalvergütung von ______ € exclusive Mehrwertsteuer. Die Pauschalvergütung umfaßt die Leistungen des Webdesigners gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 dieses Vertrages vom Webdesigner geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von ____€ exclusive Mehrwertsteuer. (3) Die Einzelleistungen des Webdesigners werden folgendermaßen vergütet: ____ € excl. Mwst. pro HTML-Seite und ggf.  ____€ excl. Mwst. für die Einarbeitung jedes Bildes in die Website. (4) Soweit die Parteien eine Stundenabrechnung vereinbart haben, gilt ein Stundensatz von ____ € exclusive Mehrwertsteuer. (5)Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Webdesigner, den Kunden zu verständigen, sobald ersichtlich wird, dass die zu erbringenden Leistungen zu einer Vergütung von mehr als ____ € exclusive Mehrwertsteuer führen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Webdesigner weitere Leistungen noch erbringen soll. (6) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart (Absätze 2 bis 4) in jedem Fall Aufwendungen, die der Webdesigner tätigt, weil der Kunde nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 7), nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. 8) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 2) auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit dem unter §6 Punkt 4 angegebenen Stundensatz vergütet. Folgende Auslagen wird der Kunde dem Webdesigner erstatten: _______________________________

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Fertigstellung der Web-Site wird der Webdesigner dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlußrechnung). Die Schlußrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Sämtliche an der Website ausgeführten Arbeiten gehen erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Auftraggebers über. (2) Der Webdesigner ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Webdesigners und werden für geleistete Arbeit in Höhe von jeweils ____ €. vereinbart.Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. (3) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, daß der Zinsschaden, der dem Webdesigner entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Webdesigners, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Web-Site haftet der Webdesigner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB). (2) Der Webdesigner ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Webdesigner nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. (3) Sollten Dritte den Webdesigner wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Webdesigner von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Webdesigner die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. (4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Webdesigner nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Webdesigners auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Webdesigners gilt. (5) Die ff-webdesigner verwenden stets nach aktuellem Kenntnisstand sichere Scripte (CMS, Shopsysteme, Kontakt-Formmailer, Foren, Gästebücher, Tip-A-Friend etc). Wir sind nicht haftbar für die Folgen von zum Zeitpunkt der Erstellung nicht bekannten Sicherheitslücken, die nach der Abnahme der Homepage an jedeweden Scripten gefunden und ausgenutzt werden (z.B. Spamversand). Die ff-webdesigner haften nicht für Fehler und Probleme, die nach der Fertigstellung der Homepage durch nicht beauftragte oder durch den Kunden selbst ausgeführte / nicht ausgeführte Updates entstehen.

§ 9 Fertigstellung der Website

(1) Fertigstellungstermin: Der Fertigstellungstermin ist: __________________
(2) Dieser Termin ist für den Webdesigner nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages.

§ 10 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. (2) Der Webdesigner ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.

§ 11 Schlußbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Regensburg als Gerichtsstand vereinbart. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. (4) Bei Online-Übermittlung dieses Vertrages verpflichtet sich der Kunde, ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar des Vertrags binnen 5 Werktagen dem Webdesigner über folgende Adresse zukommen zu lassen: ff-webdesigner, Frank Woelky, Luitpoldstr.15a, 93047 Regensburg.

Dieser Webdesign-Vertrag ist eine leicht abgewandelte Form von:
Webdesign-Werkvertrag Rechtsanwälte Härting www.haerting.de

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